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VerfGH Bayern, 30.03.1995 - 40-VI-94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- VGH Bayern, 27.07.2015 - 2 ZB 14.30473
Asyl; Aserbaidschan; Facebook-Seite
Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG, E.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH, E.v. 30.3.1995 - Vf. 40-VI-94 - BayVBl 1996, 121). - VGH Bayern, 18.02.2014 - 2 ZB 11.2196
Baugenehmigung; Rücksichtnahme; Schweinestall; Geruch; GIRL; Lärmimmissionen; …
Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG, E.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH, E.v. 30.3.1995 - Vf. 40-IV-94 - BayVBl 1996, 121). - VGH Bayern, 07.04.2014 - 2 ZB 13.527
Rücksichtnahmegebot; Amtsermittlung; Rinderstall; GIRL; Beweisantrag
Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG, E.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH, E.v. 30.3.1995 - Vf. 40-IV-94 - BayVBl 1996, 121).
- VGH Bayern, 03.05.2012 - 20 ZB 12.30179
Verfahrensfehler; Sachaufklärungspflicht; Sachverhalts- und Beweiswürdigung
Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG vom 19.7.1967 BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH vom 30.3.1995 BayVBl 1996, 121). - VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 13.30222
Armenien; Exilregierung; Pass
Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG, E.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH, E.v. 30.3.1995 - Vf. 40-VI-94 - BayVBl 1996, 121). - VGH Bayern, 25.01.2011 - 2 ZB 09.30031
Rechtliches Gehör; Ablehnung eines Beweisantrags; Urkunde; …
Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG vom 19.7.1967 BVerwfGE 22, 267/273; BayVerfGH vom 30.3.1995 BayVBl 1996, 121). - VGH Bayern, 20.03.2012 - 2 ZB 11.30081
Rechtliches Gehör; Beweisantrag; Entscheidungserheblichkeit
Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG vom 19.7.1967 BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH vom 30.3.1995 BayVBl 1996, 121). - VGH Bayern, 28.09.2010 - 11 ZB 09.30049
Asylbewerber aus Tschetschenien; erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; …
Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (BVerfG vom 19.7.1967 BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH vom 30.3.1995 BayVBl 1996, 121). - VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 13.30203
Rechtliches Gehör; Grundsätzliche Bedeutung
Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG, E.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH, E.v. 30.3.1995 - Vf. 40-IV-94 - BayVBl 1996, 121). - VGH Bayern, 01.12.2009 - 11 ZB 07.30742
(Erfolgloser) Antrag auf Zulassung der Berufung; Asylbewerber aus der Türkei …
Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (BVerfG vom 19.7.1967 BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH vom 30.3.1995 BayVBl 1996, 121). - VGH Bayern, 16.02.2012 - 20 ZB 11.30245
Yezide; ehemaliger Polizist; Ablehnung von Beweisanträgen; rechtliches Gehör; …