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   VerfGH Bayern, 30.03.1995 - 40-VI-94   

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https://dejure.org/1995,15372
VerfGH Bayern, 30.03.1995 - 40-VI-94 (https://dejure.org/1995,15372)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.1995 - 40-VI-94 (https://dejure.org/1995,15372)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 1995 - 40-VI-94 (https://dejure.org/1995,15372)
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Bayern, 27.07.2015 - 2 ZB 14.30473

    Asyl; Aserbaidschan; Facebook-Seite

    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG, E.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH, E.v. 30.3.1995 - Vf. 40-VI-94 - BayVBl 1996, 121).
  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 2 ZB 11.2196

    Baugenehmigung; Rücksichtnahme; Schweinestall; Geruch; GIRL; Lärmimmissionen;

    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG, E.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH, E.v. 30.3.1995 - Vf. 40-IV-94 - BayVBl 1996, 121).
  • VGH Bayern, 07.04.2014 - 2 ZB 13.527

    Rücksichtnahmegebot; Amtsermittlung; Rinderstall; GIRL; Beweisantrag

    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG, E.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH, E.v. 30.3.1995 - Vf. 40-IV-94 - BayVBl 1996, 121).
  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 20 ZB 12.30179

    Verfahrensfehler; Sachaufklärungspflicht; Sachverhalts- und Beweiswürdigung

    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG vom 19.7.1967 BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH vom 30.3.1995 BayVBl 1996, 121).
  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 13.30222

    Armenien; Exilregierung; Pass

    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG, E.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH, E.v. 30.3.1995 - Vf. 40-VI-94 - BayVBl 1996, 121).
  • VGH Bayern, 25.01.2011 - 2 ZB 09.30031

    Rechtliches Gehör; Ablehnung eines Beweisantrags; Urkunde;

    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG vom 19.7.1967 BVerwfGE 22, 267/273; BayVerfGH vom 30.3.1995 BayVBl 1996, 121).
  • VGH Bayern, 20.03.2012 - 2 ZB 11.30081

    Rechtliches Gehör; Beweisantrag; Entscheidungserheblichkeit

    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG vom 19.7.1967 BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH vom 30.3.1995 BayVBl 1996, 121).
  • VGH Bayern, 28.09.2010 - 11 ZB 09.30049

    Asylbewerber aus Tschetschenien; erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung;

    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (BVerfG vom 19.7.1967 BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH vom 30.3.1995 BayVBl 1996, 121).
  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 13.30203

    Rechtliches Gehör; Grundsätzliche Bedeutung

    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG, E.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH, E.v. 30.3.1995 - Vf. 40-IV-94 - BayVBl 1996, 121).
  • VGH Bayern, 01.12.2009 - 11 ZB 07.30742

    (Erfolgloser) Antrag auf Zulassung der Berufung; Asylbewerber aus der Türkei

    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (BVerfG vom 19.7.1967 BVerfGE 22, 267/273; BayVerfGH vom 30.3.1995 BayVBl 1996, 121).
  • VGH Bayern, 16.02.2012 - 20 ZB 11.30245

    Yezide; ehemaliger Polizist; Ablehnung von Beweisanträgen; rechtliches Gehör;

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